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   VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09   

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VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09 (https://dejure.org/2011,29894)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.11.2011 - 4 A 4927/09 (https://dejure.org/2011,29894)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 (https://dejure.org/2011,29894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 7 BauGB; § 214 Abs 3 S 2 BauGB; § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB; § 35 Abs 3 S 3 BauGB; § 9 BImSchG
    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; Verhinderungsplanung; Vorranggebiet; Windenergie; Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Windenergieanlagen in Barnstorf (LK Diepholz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Die Kammer kann daher offen lassen, ob der Mangel als schwerer Abwägungsmangel auch dann beachtlich wäre, wenn er nicht rechtzeitig gerügt worden wäre (offen gelassen vom BVerwG, B. vom 02.01.2001, 4 BN 13/00, - juris, Rn. 9).

    Der Sinn des Darlegungsgebots besteht darin, der Gemeinde eine Prüfung und gegebenenfalls eine Entscheidung über ihr weiteres Vorgehen zu ermöglichen (BVerwG, B. vom 02.01.2001, a.a.O., Rn. 5).

    Ergänzend ist anzumerken, dass nach Auffassung der Kammer die Anforderungen an eine Rüge im Sinne des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. sowohl im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig erhobenen Rüge als auch im Hinblick darauf, dass eine solche Rüge "inter omnes" gilt (BVerwG, B. vom 02.01.2001, a.a.O., Rn. 5) nicht überspannt werden dürfen.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (B. vom 02.01.2001, a.a.O., Rn. 9) könne zwar nur für besonders schwere Mängel im Abwägungsergebnis "ernsthaft diskutiert" werden, ob sie auch nach rügelosem Ablauf der Sieben-Jahres-Frist beachtlich blieben.

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Zu den Anforderungen, die das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung stellt, führt das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung aus (Urt. vom 24.01.2008, 4 CN 2.07 - juris):.

    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559 Rn. 15).

    Die unterbliebene Differenzierung zwischen "harten" und "weichen" Tabukriterien stellt einen solchen Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 75, in diesem Sinne wohl BVerwG, Urt. vom 24.01.2008, 4 CN 2/07, - juris).

    Wo die Grenze zu einer solchen Verhinderungsplanung verläuft, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern kann erst nach Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (BVerwG, Urt. vom 24.01.2008, a.a.O., Rn. 11).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Auch dessen Voraussetzungen, die im Wesentlichen identisch sind mit denen des § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.05.2010, 4 C 7/09, - juris, Rn. 31), liegen aus den oben genannten Gründen vor.

    Größenangaben sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet (BVerwG, Urt. vom 20.05.2010, a.a.O., Rn. 28).

    Dieser Meinung, die auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. vom 20.05.2010, a.a.O.) stehen dürfte, folgt die Kammer nicht.

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Die Anforderungen an ein solches schlüssiges Planungskonzept fasst das Bundesverwaltungsgericht (B. vom 15.09.2009, 4 BN 25.09 - juris) wie folgt zusammen:.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (a.a.O.), dass ein Planungskonzept nur schlüssig ist, wenn die planende Gemeinde eine bestimmte Prüfungsreihenfolge einhält (ebenfalls in diesem Sinne BVerwG, B. vom 15.09.2009, a.a.O., später offen gelassen vom BVerwG mit B. vom 18.01.2011, a.a.O.).

    Dass der Windenergie nicht substantiell Raum eingeräumt wurde, stellt einen Fehler im Abwägungsergebnis dar (vgl. BVerwG, B. vom 15.09.2009, a.a.O., Rn. 8), der nach §§ 214 f. BauGB stets beachtlich ist.

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    In einer späteren Entscheidung (B. vom 18.01.2011, 7 B 19.10 - juris, Rn. 37) ließ das Bundesverwaltungsgericht offen, ob die in dem Beschluss vom 15.09.2009 dargestellte Prüfungsreihenfolge als zwingend und nicht nur als eine sachgerechte unter mehreren zu einem schlüssigen Planungskonzept führende Methode zu verstehen ist.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (a.a.O.), dass ein Planungskonzept nur schlüssig ist, wenn die planende Gemeinde eine bestimmte Prüfungsreihenfolge einhält (ebenfalls in diesem Sinne BVerwG, B. vom 15.09.2009, a.a.O., später offen gelassen vom BVerwG mit B. vom 18.01.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Eine solche Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (so BVerwG, Urt. vom 21.08.1981, 4 C 57/80, - juris, Rn. 27 zu der Vorgängervorschrift § 155 b Abs. 2 Satz 2 BBauG 1979 ; für § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gilt das Gleiche, vgl. Uechtritz in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB Kommentar, § 214 Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Dabei reicht es aus, dass ein bestimmter, für die Gültigkeit der Satzung erheblicher Sachverhalt als "wunder Punkt" in seinem Kern so angesprochen wird, dass der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird (VGH Mannheim, Urt. vom 20.05.1998, 3 S 2784/96, - juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Das Abwägungsgebot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urt. vom 12.12.1969, IV C 105.66 - juris, Rn. 29, sowie Urt. vom 05.07.1074, IV C 50.72 - juris, Rn. 45) verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit), die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird (Abwägungsfehleinschätzung) oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Das Abwägungsgebot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urt. vom 12.12.1969, IV C 105.66 - juris, Rn. 29, sowie Urt. vom 05.07.1074, IV C 50.72 - juris, Rn. 45) verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit), die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird (Abwägungsfehleinschätzung) oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf es nicht sein Bewenden haben (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - a.a.O. ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Dagegen darf dem Verhältnis dieser Flächen zueinander Indizwirkung beigemessen werden und ist nichts gegen einen Rechtssatz des Inhalts zu erinnern, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - juris Rn. 66).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - 10 D 82/13

    Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in Bereichen außerhalb von

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09 -, a.a.O., Rn. 60.; VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - Tyczewski, a.a.O, S. 946 f.; Gatz, a.a.O., Rn. 100 ff.

    vgl. VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 -, a.a.O., Rn. 73.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 A 2.09 -, juris, Rn. 60; VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - Tyczewski, a.a.O, S. 946 f.; Gatz, a.a.O., Rn. 100 ff.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Die Antragsgegnerin entschloss sich zu der nunmehr umstrittenen Änderungsplanung, nachdem das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - (nachfolgend Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, beide Entscheidungen veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Justiz) inzident sowohl die 48. als auch die 13. Änderung ihres Flächennutzungsplanes für unwirksam erachtet hatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20

    Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft

    Nicht zulässig wäre etwa die Festlegung eines bestimmten (prozentualen) Anteils, den die Konzentrationsflächen im Vergleich zu den Potenzialflächen erreichen müssen, damit die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintritt; doch hat das Bundesverwaltungsgericht dem Verhältnis dieser Flächen zueinander immerhin eine gewisse Indizwirkung beigemessen und keine Einwände gegen einen Rechtssatz des Inhalts erhoben, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 18 f., unter Hinweis auf VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 -, juris, Rn. 66; s. dazu a. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 4; Senatsurteil v. 06.02.2018, a.a.O., Rn. 91 ff.; OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 98 ff.).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 4 BN 49.15

    Flächennutzungsplanung; substanzielles Raumgeben für Windenergienutzung;

    Es hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - a.a.O. Rn. 19 mit Verweis auf VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - juris Rn. 66; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 - a.a.O.) angenommen, dass dem Verhältnis dieser Flächen zueinander Indizwirkung beigemessen werden darf und es nichts gegen einen Rechtssatz des Inhalts zu erinnern gibt, dass, je geringer der Anteil der dargestellten Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen die Darstellung weiterer Konzentrationsflächen sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (UA S. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Darüber hinaus sei in der Rechtsprechung insbesondere des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. September 2015 - 10 D 82/13.NE -, juris) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 24.11.2011 - 4 A 4927/09 -, juris) anerkannt, dass der Windenergie jedenfalls dann substantiell Raum verschafft worden sei, wenn die ausgewiesene Konzentrationsfläche zehn Prozent der Größe der Potentialfläche betrage; das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen spreche insoweit von einem "Anhaltswert" und beurteile einen Wert von "lediglich 3, 4 %" als sehr "gering".
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11

    Teilflächennutzungplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam

    Dagegen darf dem Verhältnis dieser Flächen zueinander Indizwirkung beigemessen werden und ist nichts gegen einen Rechtssatz des Inhalts zu erinnern, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so VG Hannover, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 - juris Rn. 66).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Darüber hinaus sei in der Rechtsprechung insbesondere des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. September 2015 - 10 D 82/13.NE - juris) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 24.11.2011 - 4 A 4927/09 - juris) anerkannt, dass der Windenergie jedenfalls dann substantiell Raum verschafft worden sei, wenn die ausgewiesene Konzentrationsfläche zehn Prozent der Größe der Potentialfläche betrage; das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen spreche insoweit von einem "Anhaltswert" und beurteile einen Wert von "lediglich 3, 4 %" als sehr "gering".
  • VG Minden, 06.12.2017 - 11 K 6906/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN1/11, a.a.O. Rn. 19 unter Hinweis auf VG Hannover, Urteil vom 24.11.2011 - 4 A 4927/09 -, juris Rn. 66.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2015 - 10 D 82/13,NE -, juris Rn.85 ff unter Bezugnahme auf VG Hannover, Urteil vom 24.11.2011 - 4 A 4927/09 -, juris Rn. 67.

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17

    Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen

  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 257/12

    Unterliegen der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d. bis zum 19.07.2004

  • VG Minden, 11.12.2019 - 11 K 1787/18
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 146/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • VG Minden, 26.04.2018 - 11 K 874/17
  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 22/10

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer durch eine neue Konzentrationsplanung

  • VG Minden, 12.08.2020 - 11 K 3001/19
  • OVG Thüringen, 23.10.2017 - 1 EO 589/17

    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Heilung von Planungsmängeln

  • VG Minden, 17.06.2020 - 11 K 2516/18
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